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Physiotherapie Defregger & Thaller | Innsbruck
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Informationen für Physiotherapie Patienten

Was ist bei Ihrem Erstbesuch zur Physiotherapie mitzubringen?

  • ärztliche Verordnung
    Bei einem Erstbesuch, egal ob in der Praxis oder bei einem Hausbesuch, ist eine ärztliche Verordnung/Überweisung mitzubringen. Diese können Sie im Vorfeld selbstständig bereits bei der für Sie zuständigen Krankenkassa zur Bewilligung einreichen. Gerne sind wir aber auch der Bewilligung der Überweisung behilflich und übernehmen diese für Sie.
    Bemerkung: Bis zum Ende der Corona-Pandemie ist die Bewilligungspflicht bei den meisten Krankenkassen ausgesetzt.

  • sämtliche Befunde (Röntgenbilder, MRT, CT…)

  • bequeme/sportliche Kleidung
     

Leistungen in der Physiotherapie

Physiotherapie  45min 

Physiotherapie- Hausbesuch  45min 

Trainingstherapie

Heilmassage 15, 30, 45 min

Lymphdrainage

Präventive Physiotherapie

 

Vertragspartner der ÖGK 

Ich bin seit 1.1.2022 Vertragspartner der Österreichischen Gesundheitskasse, sowie Wahltherapeut für alle anderen Krankenkassen.

 

Was bedeutet nun Vertragspartner?

Dies bedeutet, dass von Ihnen als Patient (sofern bei der ÖGK- versichert) keine Vorzahlung getätigt werden muss. Die geleistete Therapie wird direkt mit der ÖGK abgerechnet.

Rückerstattung der Behandlungskosten

Für Versicherte aller anderen Krankenkassen erfolgt die Rückerstattung nach dem Wahlarztsystem. Sie erhalten am Ende der Therapieserie eine Honorarnote, welche vorerst vollständig innerhalb von 10 Tagen von Ihnen zu bezahlen ist. Anschließend kann die Rechnung bei der gesetzlichen Krankenkasse zur Rückerstattung eingereicht werden. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach der erbrachten Leistung und der jeweiligen Krankenkasse und beträgt im Schnitt ca. 42€. Im Falle einer Zusatzversicherung (Kranken- bzw. Unfallversicherung), besteht die Möglichkeit einer weiteren Rückerstattung bis zu 100%.

 

Terminabsage

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie dies mindestens 24 Stunden (werktags) vorher bekanntzugeben. Ansonsten muss der Termin leider zur Gänze in Rechnung gestellt werden und kann nicht mit der Krankenkasse verrechnet werden.

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